Wahrnehmung der Stimmrechte

Swisscanto nimmt die Stimmrechte für seine Anlagefonds bei Generalversammlungen eigenständig und im Interesse seiner Anleger aktiv wahr. Dabei legt Swisscanto grossen Wert auf eine unabhängige Corporate Governance sowie den Einsatz von internen und externen Stimmrechtsspezialisten.

Anlagefonds von Swisscanto nutzen ihre Stimme

Die aktive Ausübung der Stimmrechte bei Anlagefonds ist seit Jahren ein grosses Anliegen von Swisscanto. Die erste interne Richtlinie stammt aus dem Jahr 2002. Heute dienen Swisscanto als Grundlagen für die Stimmrechtsausübung interne Vorschriften, schweizerische und internationale Corporate-Governance-Regeln sowie die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortungsbewusstes Investment (UN PRI). Diese Grundlagen sind in einer spezifischen Abstimmungspolitik festgehalten, die Swisscanto mit dem Aktionärsberater ISS erarbeitet hat.

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Abstimmungspolitik an GeneralversammlungenDeutschFranzösischItalienischEnglisch


Swisscanto macht sein Abstimmungsverhalten auch im Einzelfall transparent. Über den untenstehenden Link gelangen Sie auf eine Suchoberfläche, auf der Sie die gewünschten Merkmale und Kriterien eingeben können:

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