2. Säule – die berufliche Vorsorge

Welches ist das Ziel der 2. Säule?

Die berufliche Vorsorge hat als 2. Säule die Aufgabe, den Versicherten bei Krankheit, Unfall und im Alter die Fortsetzung ihres bisherigen Lebensstandards in angemessener Weise zu ermöglichen.

Wer ist in der 2. Säule versichert?

In der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die das 17. Altersjahr überschritten und einen AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 20'880 (Eintrittsschwelle, Stand 1. Januar 2011) haben.

Dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch unterstellt sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Selbstständigerwerbende können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge anschliessen.

Welche Leistungen erbringt die 2. Säule?

Die Bundesgesetze über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und über die Unfallversicherung (UVG) legen als Rahmengesetze Mindestbeiträge und -leistungen fest. Für die Gestaltung und Durchführung der 2. Säule verantwortlich sind die einzelnen Betriebe. Dies erklärt die grosse Vielfalt der beruflichen Vorsorge. Die versicherten Leistungen sind am besten aus dem jährlich verschickten Pensionskassenausweis ersichtlich.

Copyright © 2012 Swisscanto