1. Säule - die staatliche Vorsorge

Welches ist das Ziel der 1. Säule?

Das Ziel der 1. Säule ist die Existenzsicherung. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV Invalidenversicherung
EL    Ergänzungsleistungen
 

Wer ist in der 1. Säule versichert?

Sämtliche in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen sind in der Regel ab Geburt in der 1. Säule versichert. Die Beitragspflicht beginnt ab dem 17. Altersjahr.

Welche Leistungen erbringt die 1. Säule?

Die AHV-/IV-Leistungen sind abhängig vom durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre. Die Leistungen sind in ihrer Höhe gegen oben und unten begrenzt. Die durchschnittliche einfache AHV-Rente betrug im Jahr 2010 ca. CHF 1'806 pro Monat*. Die maximale Altersrente beträgt CHF 2'320 monatlich, die minimale CHF 1'160 (Stand per 1. Januar 2011).

Falls die Leistungen aus AHV/IV zur Existenzsicherung nicht ausreichen, werden aufgrund der finanziellen Situation jedes Leistungsempfängers individuell Ergänzungsleistungen bezahlt.
 

* Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2011

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