Swisscanto: Jetzt KIIDs für die Luxemburger Fonds
17.10.2011
Mit dem KIID (Key Investor Information Document) – auf Deutsch als "Wesentliche Anlegerinformationen" bezeichnet – sollen Anleger eine gut verständliche Produktinformation in die Hand bekommen, die nach einer Übergangsphase für alle UCITS-IV-Fonds und Schweizer Publikumsfonds (Effektenfonds und Fonds für traditionelle Anlagen) gilt. Die Einführung geht auf europäische Initiativen zurück; Schweizer Anlagefonds werden das neue Informationsmedium in den kommenden Jahren sukzessive übernehmen.
Kompakte Grundlage für Anlageentscheidung
Der Kunde erhält in Zukunft im Rahmen einer Wertpapierberatung bei jedem Produkt, das er von seinem Anlageberater empfohlen bekommt, das zweiseitige KIID als kompakte Information. In Deutschland ist der Anlageberater zur rechtzeitigen Übergabe des KIID als Begleitung einer Kaufempfehlung respektive vor Zeichnung von Fondsanteilen sogar ausdrücklich verpflichtet.
Das KIID enthält folgende Informationen:
- Ziele und Anlagepolitik
- Risiko- und Ertragsprofil
- Kosten
- Wertentwicklung in der Vergangenheit
- Praktische Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Kundenberater Ihrer Bank.





