Swisscanto Alternative Funds – Diversified und Directional

16.09.2009

Hiermit informieren wir Sie, dass Swisscanto beabsichtigt, unter Vorbehalt der Genehmigung der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, die Kündigungsfrist für Rücknahmen bei den nachstehenden Teilvermögen per 29. Oktober 2009 von 1 Monat auf 3 Monate zu verlängern: 
 

Teilvermögen 
Kündigungsfrist für Rücknahmen
ALT
NEU
SWISSCANTO (CH) ALTERNATIVE FUND – DIVERSIFIED
CHF A (ISIN: CH0016103415)




1 Monat

 





3 Monate
SWISSCANTO (CH) ALTERNATIVE FUND – DIVERSIFIED
EUR A (ISIN: CH0010199443)
SWISSCANTO (CH) ALTERNATIVE FUND – DIVERSIFIED
USD A (ISIN: CH0008608678)
SWISSCANTO (CH) ALTERNATIVE FUND – DIRECTIONAL
CHF A (ISIN: CH0023004150)

 

Hinweis: Nach Genehmigung der geplanten Änderungen des Fondsvertrages werden Rücknahmebegehren, die bis am 23. Oktober 2009 bei der Depotbank eintreffen, mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat behandelt. Danach gilt die neue Kündigungsfrist.

Die Swisscanto Alternative Funds (Dachfonds) sollen weiterhin in eine möglichst grosse Auswahl attraktiver Hedgefonds (Zielfonds) investieren können. Viele dieser Zielfonds haben ihre Kündigungsfristen verlängert. Damit die Fristenkongruenz zwischen Ziel- und Dachfonds weiterhin gewährleistet ist, muss nun auch bei den Swisscanto Fonds eine Verlängerung der Kündigungsfrist erfolgen.

Diese Massnahme schützt die Interessen der bestehenden, langfristig orientierten Anleger: Verkäufe zur Bedienung von Rücknahmen lassen sich besser planen (Optimierung der Cashbestände), und die Anlagestrategie wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Die Frequenz für Zeichnungen und Rücknahmen von Fondsanteilen ändert sich nicht. Aufträge für Zeichnungen und Rücknahmen können also unverändert monatlich erfolgen.
 

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