Wichtige Information für Anleger zum kapitalgeschützten Vorsorgeprodukt von Swisscanto

12.3.2009

Im Interesse der Anleger hat Swisscanto entschieden, für das kapitalgeschützte Vorsorgeprodukt

  • Swisscanto AST BVG 3 Capital Protect 2014
    (Valor 3386979)

zu einem erstklassigen Garantiegeber mit grösstmöglicher Sicherheit zu wechseln. Der Kapitalschutz wurde für dieses Produkt per 6. März 2009 neu durch die Zürcher Kantonalbank («AAA-Rating») übernommen. Für den Anleger verbessert sich damit die Bonität des Kapitalgebers von «A–» zu «AAA» ohne Zusatzkosten.

Durch den Wechsel vom bisherigen Garantiegeber AIG (Rating «A–») zur Zürcher Kantonalbank ist der Kapitalschutz zum Ende der Laufzeit unverändert gewährleistet. Für die Anleger bleibt die Garantie somit für den während des ersten Jahres der Laufzeit erreichten Höchststand bestehen. Neuzeichnungen sind ab sofort nicht mehr möglich. Für den Anleger entstehen keine zusätzlichen Kosten, da der gesamte durch den Wechsel des Garantiegebers entstehende Aufwand von Swisscanto getragen wird.

Die über längere Zeit anhaltenden, starken Kursverluste an den Aktienmärkten führten bei dieser Art von Kapitalschutz-Produkten zu einer Umschichtung in risikoarme Anlagen. Dadurch wird dieses auf einem Kapitalschutzfonds basierende Vorsorgeprodukt bis Laufzeitende als reines festverzinsliches Portfolio (zum Beispiel mit Obligationen) geführt und kann weder an allfälligen Kursgewinnen an den Aktienmärkten teilhaben noch durch weitere Kursverluste belastet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenberater Ihrer Bank.

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