FAQ
Eröffnung eines Swisscanto Flex Invest lautend auf eine Drittperson
Dies ist im Falle von Minderjährigen möglich mittels:
- Eröffnung eines Swisscanto Flex Invest durch die Eltern, lautend auf den Minderjährigen (Anleger), mit automatischem Übergang der Verfügungsmacht auf das Kind bei Erreichen der Volljährigkeit.
- Eröffnung eines Swisscanto Flex Invest durch die Eltern oder durch eine Drittperson (Götti, Grosseltern etc.) als Anleger unter Nennung des Minderjährigen auf dem Eröffnungsformular unter "Rubrikeintrag". Dabei erwirbt der Minderjährige keine Verfügungsgewalt und keine direkten Vermögensansprüche.
In jedem Falle aber muss der Anleger, auch wenn er minderjährig ist, bei der vermittelnden Bank über eine Kontoverbindung verfügen, aus welcher die Einzahlungen geleistet werden.
Verfügbarkeit
- Kann ein Kunde über seine Vermögenswerte im Rahmen eines Swisscanto Flex Invest frei verfügen?
Ja. Die im Rahmen einer "normalen" Fondsanlage durch den Fonds garantierte jederzeitige Rücknahme für die Fondsanteile gilt analog beim Swisscanto Flex Invest.
- Wie lange dauert es, bis der Kunde bei einem Teilrückzug über sein Geld verfügen kann?
Im Gegensatz zum reinen Bargeschäft bedarf es bei Rückzügen aus einem Swisscanto Flex Invest vom Zeitpunkt des Eintreffens des Auftrages bei Swisscanto bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto rund 7 Tage. Der Grund dafür ist, dass dem Bargeschäft ein Wertschriftengeschäft (Rückgabe von Anteilen) vorgelagert ist.
Währung
Swisscanto Flex Invest wird zurzeit ausschliesslich in CHF geführt (Referenzwährung).
Laufzeit
Ein Swisscanto Flex Invest wird ohne feste Laufzeit abgeschlossen. Der Vermögensaufbau läuft bis auf Widerruf. Der Entnahmeplan wird mit der Auszahlung der letzten Tranche aufgelöst. Der Anleger hat aber jederzeit die Möglichkeit, durch Einzahlungen sein Vermögen zu erhöhen und damit die Auszahlungsdauer zu verlängern.
Zahlungsinformationen
- Zahlungsperiodizitäten
Beim Aufbau-, aber auch beim Entnahmeplan können die regelmässigen Ein- beziehungsweise Auszahlungen wöchentlich, monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
- Ausserordentliche Einzahlungen
Ausserordentliche Einzahlungen in ein Swisscanto Flex Invest können jederzeit erfolgen. Solche Einzahlungen, die zusätzlich zu den Einzahlungsraten geleistet werden, fallen vor allem im Zusammenhang mit einer Aufbaulösung an. Einzahlungen in einen laufenden Entnahmeplan sind möglich.
- Veränderungen der Zahlungsraten und des Zahlungszeitpunktes nach Eröffnung
Die Höhe der Einzahlungs- (Aufbauplan) und der Auszahlungsraten (Entnahmeplan) sowie der Zahlungszeitpunkt können jederzeit geändert werden. Die Kontrolle bezüglich allfälliger Mindestvorgaben zu den Einzahlungen obliegt der vermittelnden Bank.
- Unterbrechung der Ratenzahlungen
Sowohl die regelmässigen Zahlungen in einen Aufbauplan als auch diejenigen aus einem Entnahmeplan können ein- oder mehrmalig unterbrochen werden. Bitte beachten Sie: Eingegangene Zahlungen gelten als Zeichnungsauftrag und werden im Rahmen automatischer Prozesse investiert. Eine Sistierung bedarf deshalb eines sofortigen Unterbruchs des Dauerauftrages bei der vermittelnden Bank.




