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Als institutionelle Anleger gelten Anleger mit professioneller Tresorerie, wie in EBK-RS 03/01, Randnote 13ff. definiert, d.h. Banken und Effektenhändler, Fondsleitungen, Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Handels- und Industriebetriebe; daneben gelten auch Vorsorgeeinrichtungen (wie Anlagestiftungen) sowie gemeinnützige Stiftungen als institutionelle Anleger, sofern sie über eine professionelle Tresorerie verfügen.
Schweizerische Pensionskassen gelten in diesem Sinne definitionsgemäss als institutionelle Anleger mit professioneller Tresorerie.
Die Anlagegruppen der Swisscanto Anlagestiftung können ausschliesslich von steuerbefreiten Einrichtungen der 2. und 3. Säule erworben werden.
Mit der Selektion Ihres Domizillandes erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen einverstanden und bestätigen, diese gelesen und verstanden zu haben.
* Für die Besucher aus Deutschland steht eine eigenständige Homepage www.swisscanto.de für den deutschen Markt zur Verfügung.

