Wissenswertes / FAQ


Kauf (Ausgabe) und Verkauf (Rücknahme) von Anrechten

Der Kauf von Anrechten erfolgt mittels Zeichnung. Anrechte werden in der Regel täglich zum jeweiligen Ausgabepreis ausgegeben.

Anleger, die zum ersten Mal Anrechte erwerben möchten, müssen eine Beitrittserklärung unterzeichnen, worin sie bestätigen, dass sie die statutarischen Beitrittsvoraussetzungen der Anlagestiftung erfüllen und das Regelwerk der Anlagestiftung anerkennen.

Der Ausgabepreis ist der Preis, zu dem die Anleger Anrechte erwerben können. Er entspricht in der Regel dem Nettoinventarwert.

Anrechte werden in der Regel auch täglich zum jeweiligen Rücknahmepreis von der Anlagestiftung zurückgenommen. Die Rückgabe von Anrechten erfolgt durch einfache Mitteilung des Anlegers.

Der Rücknahmepreis ist der Preis, zu dem die Anleger Anrechte der Anlagestiftung zurückgeben können. Er entspricht in der Regel dem Nettoinventarwert.

Zeichnungen und Rückgabemitteilungen können der Anlagestiftung täglich bis 15.30 Uhr in Auftrag gegeben werden. Mitteilungen, welche nach 15.30 Uhr eintreffen, werden automatisch am nächstfolgenden Ausgabe- bzw. Rücknahmedatum abgewickelt.

Pricing-Verfahren

Der Handel mit Anrechten erfolgt auf der Basis des sogennanten Forward Pricing. Sowohl für Zeichnungen wie auch für Rücknahmen von Anrechten ist der Börsenschlusskurs am Tage der Auftragserteilung massgebend. Anhand dieser Kurse wird am folgenden (Werk-)Tag der Nettoinventarwert (NAV) berechnet.

Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung der Tagesschlusskurs noch nicht bekannt ist. So ist sichergestellt, dass auch bei grossen Tagesschwankungen der Märkte niemand einen Informationsvorsprung ausnutzen kann. Es werden mit anderen Worten sowohl die Interessen der bestehenden Anleger als auch diejenigen der Neueinsteiger geschützt.

Nettoinventarwert (Net Asset Value, NAV)

Der Nettoinventarwert (NAV) einer Anlagegruppe ergibt sich aus dem Verkehrswert der Anlagen zuzüglich der übrigen Aktiven (namentlich der aufgelaufenen Erträge und Zinsen), abzüglich der Verbindlichkeiten.

Abrechnung für den Anleger

Sobald der Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis bekannt ist, erhält der Anleger eine Abrechnung seines Auftrages mit den entsprechenden Details. Im Gegenzug ist der Anleger verpflichtet, den Gegenwert valutagerecht auf das dafür bezeichnete Konto zu überweisen.

Settlement Date

Die Valuta für sämtliche Anlagegruppen beträgt zwei Arbeitstage. Basis für die Valutaberechnung ist der Bewertungstag und nicht der Tag der Auftragserteilung.

Vermögensverwaltungskosten / "all-inclusive fee"

Die "all-inclusive fee" umfasst:

  • Vermögensverwaltungsgebühr; 
  • sämtliche Verwaltungs- und Vertriebskosten; 
  • Aufwendungen für Couponinkasso, Quellensteuerrückforderungen, Bankenentschädigungen, alle in- und ausländischen Courtagen, Kommissionen und Spesen.

 

Copyright © 2010 Swisscanto